Woran sollte ich vor dem ersten Termin Denken 


Damit wir mit der Behandlung sofort beginnen und uns Ihrem Wohlbefinden widmen können, bringen Sie am besten bereits zum ersten Termin  bequeme Bekleidung mit. Bitte denken Sie an die Verordnung Ihres Arztes sowie eventuell vorhandene Röntgenaufnahmen. Weil wir uns gemeinsam bewegen, bringen Sie bitte ein großes Handtuch mit.


Was muss ich bei Terminabsagen beachten 


Sie kommen zur Therapiebehandlung in eine Praxis, die nach dem Bestellsystem geführt wird. Die mit Ihnen vereinbarte Zeit ist ausschließlich für Sie reserviert.

Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht einhalten können, sagen Sie diesen bitte mindestens 24 Stunden vorher ab, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können.

Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht rechtzeitig absagen, wird Ihnen die mit den gesetzlichen Krankenkassen vereinbarte Vergütung in Rechnung gestellt. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass ansonsten Annahmeverzug gemäß § 615 BGB eintritt, wenn der vereinbarte Termin nicht fristgemäß von Ihnen abgesagt und eingehalten wird.

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Informationen für Gesetzlich versicherte Patienten


Ihre Verordnung vom Arzt muss bis spätestens 14 Tage nach dem Ausstellungsdatum begonnen werden und darf nicht länger als 10 Tage unterbrochen werden. Sie verliert danach ihre Gültigkeit.

Laut einem Urteil des Bundessozialgerichtes sind wir dazu verpflichtet, Verordnungen im Bereich der gesetzlichen Krankenkasse zu prüfen. Sollte sich herausstellen, dass die Verordnung nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, muss eine Richtigstellung durch den verordnenden Arzt erfolgen. Denn nur bei einem korrekt ausgestellten Rezept besteht auch eine Leistungspflicht Ihrer Krankenkasse.

Die Abrechnung erfolgt nach den mit Ihrer Krankenkasse vertraglich vereinbarten Sätzen.

Sofern Sie gemäß ärztlicher Verordnung nicht von der Zuzahlung befreit sind, sind Leistungen der Physiotherapie mit 10% zuzahlungspflichtig. Als Grundlage für die Berechnung gelten die jeweils aktuellen Kassensätze. Der genaue Betrag wird in der Quittung ausgewiesen. Ebenfalls fällt eine Gebühr von 10 Euro pro Rezept an. Die Beträge werden mit der ersten Behandlung fällig.

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Informationen für privat ,Beihilfe und Selbstzahlende Patienten 


Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

hier haben wir einige Informationen für Sie zusammengestellt, die Sie als privat oder Beihilfe versicherter Patient und als Selbstzahler beachten müssen.


Physiotherapeutische Abrechnung

Sie werden in unserer Praxis als Privatpatient oder Selbstzahler behandelt. Wir sind keine direkten Vertragspartner gesetzlicher oder anderer Krankenversicherungen, sondern schließen mit Ihnen als Patient einen Behandlungsvertrag ab. Unsere Preise orientieren sich an den vom Berufsverband vorgegebenen Empfehlungen.

Die von den Krankenversicherungsunternehmen oder Beihilfestellen festgelegten Höchstbeträge betreffen nicht das private Rechtsverhältnis, das Sie mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung mit unserer Praxis eingehen. Am Ende einer Behandlungsserie erhalten Sie eine Rechnung über die durchgeführten Therapieeinheiten. Bei Selbstzahlern erfolgt diese Rechnungsstellung am Ende eines Kalendermonats.


Terminabsage

Sie kommen zur Therapiebehandlung in eine Praxis, die nach dem Bestellsystem geführt wird. Die mit Ihnen vereinbarte Zeit ist ausschließlich für Sie reserviert.

Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht einhalten können, sagen Sie diesen bitte mindestens 24 Stunden vorher ab, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können.

Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht rechtzeitig absagen, wird Ihnen die  vereinbarte Vergütung in Rechnung gestellt. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass ansonsten Annahmeverzug gemäß § 615 BGB eintritt, wenn der vereinbarte Termin nicht fristgemäß von Ihnen abgesagt und eingehalten wird.

Bitte bringen Sie ein großes Handtuch zu Ihren Terminen mit.


 

 U.Hornung-Paukner


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Tel.  06172 489635

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